Eine negative Bewertung kann berechtigte Kritik sein oder einen konkreten Prüfgrund enthalten. Entscheidend ist ihr Inhalt. Wer vorschnell eine Löschung bestellt, überspringt den wichtigsten Schritt: die nachvollziehbare Prüfung des einzelnen Falls.
Was Sie vor einer Anfrage sichern sollten
Notieren Sie den Unternehmensnamen, den Standort und den Link zur Bewertung. Sichern Sie den Wortlaut und das sichtbare Datum. Wenn Sie einen Screenshot erstellen, sollte der Zusammenhang erkennbar bleiben. Ergänzen Sie knapp, was Sie tatsächlich wissen: Gab es einen Kontakt, einen Auftrag oder eine Reklamation? Trennen Sie diese Informationen von Vermutungen über den Verfasser. Ein Screenshot allein erklärt noch nicht, warum eine Entfernung gerechtfertigt sein könnte.
Welche Frage die Erstprüfung beantworten soll
Die erste Frage lautet nicht, ob die Bewertung unangenehm ist. Sie lautet, ob sich ein konkreter Grund für eine weitere Prüfung benennen lässt. Denkbare Ansatzpunkte sind beispielsweise ein unklarer tatsächlicher Bezug zum Unternehmen oder problematische Inhalte. Eine sachlich geschilderte schlechte Erfahrung sollte dagegen nicht pauschal als falsche Bewertung bezeichnet werden. Google entscheidet über seine Plattform; eine Dienstleistung ersetzt diese Entscheidung nicht.
So treffen Sie eine sinnvolle Entscheidung
Lassen Sie sich erklären, welcher Teil der Bewertung geprüft werden soll, welche Angaben noch fehlen und was eine Beauftragung kostet. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist noch kein Auftrag. Bewahren Sie deshalb auch das spätere Angebot auf. Bei Lokalstern werden Preis und Umfang vor der Beauftragung besprochen. Wenn der Fall nicht für eine Bearbeitung passt, kann eine ruhige öffentliche Antwort der sinnvollere nächste Schritt sein.
Ihre Bewertung kostenlos prüfen lassen
Unternehmen und Standort reichen zum Einstieg. Sie erhalten eine persönliche Ersteinschätzung und entscheiden danach über eine Beauftragung.
