Sie können einen Namen nicht zuordnen und fragen sich, ob die Bewertung überhaupt Ihr Unternehmen betrifft. Das ist ein Anlass für eine Prüfung, aber noch kein Beweis für eine erfundene Rezension. Ein Kontakt kann unter anderem über Begleitpersonen, andere Namen oder einen früheren Standort erfolgt sein.
Erst den eigenen Sachverhalt klären
Prüfen Sie den beschriebenen Zeitraum und die konkrete Leistung. Passt die Schilderung zu Ihrem Betrieb? Lassen sich Details einem Vorgang zuordnen? Halten Sie das Ergebnis kurz fest, ohne unnötige Kundendaten zu kopieren. Eine Liste der überprüften Punkte ist hilfreicher als die pauschale Behauptung, dass niemand mit diesem Namen Kunde gewesen sei. Teilen Sie private Kundenunterlagen nicht öffentlich in einer Antwort.
Offene Fragen statt vorschneller Anschuldigung
Wenn ein Bezug unklar bleibt, beschreiben Sie genau diese Unklarheit. Eine professionelle Antwort kann um direkten Kontakt bitten und erklären, dass sich der Vorgang anhand der Angaben nicht nachvollziehen lässt. Vermeiden Sie Begriffe wie Betrug oder eine namentliche Beschuldigung, wenn Ihnen dafür keine gesicherten Informationen vorliegen. Eine öffentlich sichtbare Antwort richtet sich auch an zukünftige Leser, nicht nur an den Verfasser.
Was für die Fallprüfung benötigt wird
Übermitteln Sie zunächst den Bewertungslink, Unternehmen und Standort sowie eine kurze Beschreibung der Unklarheit. Ein Prüfangebot sollte beantworten, ob eine weitere Bearbeitung sinnvoll erscheint. Auch ohne sofortigen Link können Sie bei Lokalstern mit Unternehmen und Standort anfragen und den Link anschließend nachreichen. Der Preis wird vor einem Auftrag geklärt; eine sichere Löschung lässt sich aus dem fehlenden Treffer in Ihrer Kundenliste nicht versprechen.
Ihre Bewertung kostenlos prüfen lassen
Unternehmen und Standort reichen zum Einstieg. Sie erhalten eine persönliche Ersteinschätzung und entscheiden danach über eine Beauftragung.
